Das Land Baden-Württemberg ermöglicht seit dem 12. April 2021 im Rahmen seiner
Teststrategie zur Eindämmung der Pandemie zwei anlasslose Schnelltests wöchentlich nicht nur für Beschäftigte an Schulen, sondern auch für Schülerinnen und Schüler.
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Teststrategie:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas#anker9121954
Die Durchführung der Testung in der Schule kann nur erfolgen, sofern Sie als Personensorgeberechtigte hierzu eine entsprechende Erklärung abgeben, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern aufgrund deren eigener Erklärung. Diese Erklärung können Sie hier herunterladen und ausfüllen: